So beißt sich die Katze in den Schwanz

Die Angst vor der Koalitionsunfähigkeit

Nicht zum ersten Mal in diesem Jahr hat DIE LINKE eine krachende Niederlage erlitten, während die AfD sensationellen Zulauf erhielt. Letzteres erklären die etablierten Parteien mit Ängsten der Wähler vor sozialem Absturz, Ersteres begründet unsere Parteivorsitzende Katja Kipping damit, dass es uns nicht gelungen ist, soziale Themen in den Vordergrund zu stellen.

Beides ist wohl richtig und beides gehört zusammen. Will DIE LINKE soziale Themen nachhaltig in die Öffentlichkeit bringen und will sie den Menschen Ängste vor sozialem Abstieg nehmen, so muss sie nur ihre bestehende Beschlusslage zu Mindeststandards offensiv nach außen tragen. Im Einzelnen: 12,00 Euro Mindestlohn, 1.050 Euro Mindestsicherung, 1.050 Euro Mindestrente, 536 Euro Kindergrundsicherung.

Würden wir diese Forderungen uneingeschränkt ins Zentrum der Wahlkämpfe stellen, sähen die Wahlergebnisse wohl anders aus.

Warum aber geschieht dies nicht? Die klaren Beschlüsse aus dem Grundsatzprogramm (Mindestlohn und Kindergrundsicherung) und den danach stattgefundenen Parteitagen (Mindestsicherung und Mindestrente) werden regelmäßig bereits in den Wahlprogrammen aufgeweicht mit Formulierungen wie mittelfristig, langfristig, perspektivisch. Im Bundestag werden daher auch nur halbherzige Anträge gestellt, wenn überhaupt. Das Totschlagargument ist immer: Das ist nicht finanzierbar!

Ja, das sind ehrgeizige und teure Ziele. Sie erfordern entsprechende Steuereinnahmen und Umverteilungen der Ausgaben. Und das ist leider mit unserem aktuellen Steuerkonzept nicht erreichbar. Dieses wurde bereits 2010 erstellt, also lange vor dem Parteiprogramm und den entsprechenden Parteitagen. In der praktischen politischen Arbeit bleibt also nur das an Beschlüssen, was nach diesem Konzept finanzierbar ist. So funktioniert aber Politik einer linken Partei nicht. Diese Praxis „nur das kann gefordert werden, was unser Steuerkonzept hergibt“ muss wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Die Mehrheit der Partei beschließt, welche Forderungen sie für notwendig und richtig erachtetet, und danach wird ein Steuerkonzept erarbeitet, nach dem diese Forderungen auch finanzierbar sind.

Um dieses seit Gründung der LINKEN bestehende Dilemma aufzulösen, hat die Bundesarbeitgemeinschaft Hartz IV am 1. August auf meinen Vorschlag folgenden Antrag an den Parteivorstand gestellt:

„ Der Parteivorstand beschließt vor der Erarbeitung eines Vorschlags zum Wahlprogramm 2017 ein neues Steuerkonzept, das die Forderungen der Partei laut Parteiprogramm und später erfolgten Parteitagsbeschlüssen berücksichtigt und finanzierbar macht.“

Begründung:

Das aktuelle Steuerkonzept der Partei wurde 2010 erstellt und im Januar 2011, vor der Verabschiedung des Grundsatzprogramms, vom Parteivorstand beschlossen. Es berücksichtigt somit ebenso wenig die im Parteiprogramm enthaltenen wie auch die auf späteren Parteitagen beschlossenen Forderungen.

Als Beispiele seien hier Mindestsicherung, Mindestrente und Kindergrundsicherung aufgeführt. Dies führt regelmäßig dazu, dass Forderungen der Partei wegen „Nichtfinanzierbarkeit“ im Bundestag nicht als Gesetzesvorlagen eingebracht werden können oder leicht angreifbar sind. Aus diesem Grund erfolgen bereits bei der Erstellung von Wahlprogrammen erhebliche Einschnitte der Parteibeschlüsse.

Diese Praxis muss wieder vom Kopf auf die Füße gestellt werden:

Armutsbekämpfung kann nicht nach Kassenlage erfolgen. Die Kassenlage muss den notwendigen Maßnahmen angepasst werden.

 

Auf der Tagesordnung der gestern und heute stattfindenden PV-Sitzung erschien dieser Antrag jedoch nicht. Er war schlichtweg „übersehen“ worden. Auf Beschwerde wurde am Samstag eine entsprechende Beschlussvorlage gefertigt, deren Behandlung jedoch gestern vom Parteivorstand abgelehnt wurde. Zur Begründung wurde daran erinnert, dass der Parteivorstand am 9. April 2016 das betreffende Konzept diskutiert hat und Folgendes im Protokoll festgehalten wurde:

“Axel Troost berichtete aus der AG Umverteilung und Steuergerechtigkeit. Der Zwischenbericht der AG (Anm.: In diesem weitgehend in der Partei unbekannten Konzept sind die Kosten für die o. Beschlüsse keineswegs berücksichtigt) wurde vom Parteivorstand zu Kenntnis genommen. Die Hinweise aus der Diskussion gehen in die AG. Die AG gibt die überarbeitete Version des Papiers in die Gliederungen der Partei (Anm.: Bis heute nicht geschehen). Die Konzepte aller Arbeitsgruppen zu Reformalternativen werden durch die AGs bis Herbst 2016 in die Struktur eingebracht, die das Bundestagswahlprogramm 2017 erarbeitet.”

Der Parteivorstand bekräftigte, dass der vorliegende Bericht in die Erarbeitung des Wahlprogramms eingeht und dass der Erarbeitung des Wahlprogramms nicht vorgegriffen werden soll.

Also alles bestens? Weit gefehlt. In der Bekräftigung des Parteivorstandes ist das Problem erkennbar. „Es soll der Erarbeitung des Wahlprogramms nicht vorgegriffen werden.“ Aus der Praxis der bisherigen Wahlprogrammentwürfe weiß man, dass Beschlüsse der Parteibasis es gar nicht uneingeschränkt in diese schaffen, wenn die Finanzierung nach unserem Steuerkonzept nicht gesichert ist. Was ist daran überhaupt ein „Vorgreifen“? Noch einmal der Text des Antrags: „Der Parteivorstand beschließt vor der Erarbeitung eines Vorschlags zum Wahlprogramm 2017 ein neues Steuerkonzept, das die Forderungen der Partei laut Parteiprogramm und später erfolgten Parteitagsbeschlüssen berücksichtigt und finanzierbar macht.“

Die Strategie ist leicht durchschaubar und entlarvt sich durch diese Formulierung des „Vorgreifens“ selbst. Wahlprogramme sollten zumindest auf der Grundlage bestehender Beschlusslage erfolgen. Wenn die Absicherung der Finanzierung dieser Beschlusslage als „Vorgreifen“ bezeichnet wird, liegt hierin die Hoffnung, dass milliardenschwere Beschlüsse im Wahlprogrammentwurf verhindert werden können. Natürlich mit der Begründung: „Nicht finanzierbar!“ So beißt sich die Katze in den Schwanz.

Man könnte natürlich auch zu dem Schluss kommen, dass solche Forderungen DIE LINKE koalitionsunfähig machen, weil keine andere Partei diese mittragen würde.