Fauler Kompromiss

Parteitagsbeschluss wird außer Kraft gesetzt

Am 16.12.2014 will die Bundestagsfraktion der LINKEN einen zentralen Anti-Hartz-IV-Antrag beschließen, der die Alternativen unserer Partei zu Hartz IV aufzeigen soll. Nachdem Katja Kipping einen Appell an die Fraktion und den Parteivorstand gerichtet hatte, wenigstens die Formulierung aus dem Wahlprogramm zur Mindestsicherung dort aufzunehmen, gab es viele Briefe der Basis an die Abgeordneten, sie mögen sich an die Beschlusslage der Partei halten (siehe hier). Aus dem Umfeld der beiden Nachgenannten wurde mir ein Kompromisspapier nebst Begründungen der Gewerkschafter Klaus Ernst und Sabine Zimmermann zugesandt, über das am nächsten Dienstag abgestimmt werden soll. Insbesondere aus den Begründungen geht deutlich hervor, dass … Weiterlesen

Verfassung ausgehebelt

Bundestag beschließt „Mindestlohngesetz“

Die Vielzahl der in den letzten zwanzig Jahren beschlossenen verfassungswidrigen Gesetze hat Zuwachs bekommen, und dieser wird sich wohl in die weit über hundert Gesetze einreihen, die vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert wurden. Kaum ein anderes Gesetz verstieß bisher so massiv gegen Grundgesetz und die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen. Grundgesetz Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Nach dem vorliegenden Mindestlohngesetz sind einzelne Gruppen vor dem Gesetz nicht gleich. Entgegen § 1 des Gesetzes, wonach der Mindestlohn jeder und jedem mindestens zu zahlen ist, gilt dies nicht für Langzeiterwerbslose (über 1 Jahr erwerbslos), unter 18-jährige ohne Berufsausbildung, Zeitungsausträger … Weiterlesen

Mehr Personal ins Krankenhaus

Ver.di an der Charité hat erste Verbesserungen durchgesetzt

Seit über zwei Jahren nun kämpfen ver.di-Aktive an Europas größten Universitätsklinikum Charité für mehr Personal im Krankenhaus. Bei der Charité arbeiten 13.200 Beschäftigte, davon ungefähr 4.100 im Bereich der Pflege- und Funktionsdienste. 2012 stellte die ver.di-Betriebsgruppe erstmals die Tarifforderung nach personellen Mindeststandards auf. Die Reaktion der Klinikleitung war damals klar: Ablehnung. Es handele sich um einen Verstoß gegen die „unternehmerische Freiheit“ und das Grundgesetz. Der Bezug auf die „unternehmerische Freiheit“ mutet den ver.di-Aktiven recht merkwürdig an, handelt es sich doch um ein öffentliches Krankenhaus. Sie lassen sich nicht einschüchtern, sondern vertreten lautstark ihre Forderungen nach festen Quoten von Beschäftigten zu Patienten … Weiterlesen