BT-Fraktion ignoriert Parteibeschlüsse

Wird die Mindestsicherung für rot-rot-grün geopfert?

Ist die Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE an das jeweilige Wahlprogramm als ihren Arbeitsauftrag gehalten oder sie ist so etwas wie eine über der Partei stehende Organisation, die deren Beschlüsse überprüfen und bestätigen oder ablehnen kann?

Diese Frage muss man sich stellen, wenn man ihre Arbeit in der in einem Jahr endenden Legislaturperiode überprüft.

Es gibt, im Wahlprogramm 2013 festgehaltene, Beschlüsse der Partei zur sozialen Frage, deren Umsetzung staatliche Aufwendungen in Höhe eines dreistelligen Milliardenbetrages jährlich erfordern würde. Das sind Mindestsicherung, Mindestrente und Kindergrundsicherung. Da sollte man davon ausgehen, dass die Fraktion hierzu Berechnungen anstellt, um diese Maßnahmen in ihren Alternativetat, und der Parteivorstand diese ins Steuerkonzept aufzunehmen. Dies ist allerdings nicht der Fall. Nachfragen des Autors ergaben, dass es zu keiner dieser drei Forderungen halbwegs seriöse Berechnungen gibt. Mit der Folge, dass diese in einer ernsthafte Fraktionsarbeit nicht berücksichtigt werden können. Axel Troost, der Steuerexperte der Fraktion erklärt daher auch zu Recht, dass wir jetzt keine neuen Berechnungen beim Steuerkonzept brauchen, sondern erst einmal Berechnungen, was unsere Forderungen denn eigentlich wirklich kosten. Auf die Frage, warum es diese noch nicht gäbe, erhielt er zur Antwort, dass es in der Fraktion für vernünftige Berechnungen, was unsere beschlossenen Forderungen denn kosten würden, keine Mehrheiten gibt.

Macht einen diese Auskunft noch verständnislos, so wird am Beispiel des Umgangs mit der Mindestsicherung klar, dass damit diese Beschlüsse blockiert werden sollen.

Der folgende Schriftwechsel macht dies nur allzu deutlich:

Werner Schulten Mitglied der Partei DIE LINKE.Landesverband Berlin 04.10.2016

An die Mitglieder des Parteivorstandes

Mindestsicherung

Liebe Genossinnen und Genossen des Parteivorstandes,

am 20.09.2016 schrieb ich die Abgeordneten unserer Bundestagsfraktion wie folgt an:

Liebe Genossinnen und Genossen der Bundestagsfraktion,

im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 haben wir festgelegt:
“Wir wollen ein Konzept einbringen, in dem keine Mindestsicherung mehr unter 1.050 Euro liegt. Gegebenenfalls muss diese bei hohen Mieten durch Wohngeld ergänzt werden können. Die Mindestsicherung sichert sowohl erwerbsfähige als auch nicht erwerbsfähige Erwachsene, z. B. Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner.”

Die ersten 3 von 4 Jahren der Legislaturperiode sind vorbei. Sicher arbeiten Einige von euch schon fleißig an diesem Konzept. Ich wäre euch dankbar, wenn ihr mir mitteilen würdet, für wann geplant ist:
1. euren Entwurf mit Parteivorstand und den zuständigen Arbeitsgemeinschaften der Partei zu diskutieren.
2. das Konzept im Bundestag einzubringen.

Solltet ihr der Meinung sein, ein solches Konzept müsse im Parteivorstand erarbeitet werden, bitte ich um einen Hinweis, damit ich meine Fragen an diesen richten kann.
Für eine zeitnahe Antwort bedanke ich mich bereits jetzt und verbleibe

mit sozialistischem Gruß
Werner Schulten

Am 29.09.2016 erhielt ich im Auftrag von Katja eine Antwort, in der es u.A. heißt:

„…Hintergrund ist, dass das Konzept zur Mindestsicherung gemäß Wahlprogramm der Partei DIE LINKE bei der Entscheidungsfindung zum Antrag „Gute Arbeit und eine sanktionsfreie Mindestsicherung statt Hartz IV“ (BT-Drs. 18/3549) nicht die Mehrheit in der Fraktion DIE LINKE fand. Es gab auch in der AG Reformalternativen, Untergruppe Soziales, keine Einigung auf ein Konzept gemäß dem Wahlprogramm der Partei DIE LINKE.

Nunmehr liegt die Entscheidung beim Parteivorstand bezüglich der Auswertung der Ergebnisse der AG Reformalternativen bzw. bei der Partei bezüglich des Wahlprogramms 2017…“

Also richte ich meine Fragen nun an euch:

1. Wie kann es sein, dass die BT-Fraktion sich auf eine Forderung des Wahlprogramms, also des Wählerauftrags, nicht einigen kann bzw. diese mehrheitlich ablehnt? Ist dies dem Parteivorstand bekannt und wenn ja, welche Schritte hat er unternommen?

2. Wann ist mit einer Entscheidung bezüglich der Auswertung der Ergebnisse der AG Reformalternativen zu rechnen? Oder erstellt der Parteivorstand ein eigenes Konzept?

3. Ist es überhaupt eine Alternative für den Parteivorstand, die Frage auf das Wahlprogramm 2017 und damit auf die nächste Legislaturperiode zu verschieben? Wenn ja, wie stellt der Parteivorstand sicher, dass das Wahlprogramm dieses Mal eingehalten wird?

Zur Erinnerung: Die Mindestsicherung in Höhe von 1.050 Euro wurde bereits 2012 auf dem Göttingen Parteitag von einer großen Mehrheit der Delegierten beschlossen.

Für eine zeitnahe Antwort bedanke ich mich bereits jetzt und verbleibe

mit sozialistischem Gruß
Werner Schulten

Die Antwort des Bundesgeschäftsführers, Matthias Höhn am 26.10.2016

Lieber Werner,

wie ich dir schon am Rande der Parteivorstandsberatung gesagt habe, kann ich deinen Ärger verstehen. Gleichwohl bekommen wir das Problem nicht mehr in dieser Legislaturperiode gelöst. Deine drei Fragen beantworte ich also wie folgt:

1. Ja, dem Parteivorstand ist das Problem bekannt, spätestens aus dem Bericht der AG Reformalternativen, wovon Katja Kipping dir in ihrer Antwort berichtet hat. Die Kritik ist der Bundestagsfraktion ebenfalls bekannt, Katja Kipping hat sich mehrere Male darum bemüht, die Fraktion umzustimmen.

2. Die Ergebnisse der AG Reformalternativen fließen in die Erarbeitung des Wahlprogramms ein. Ein erster Entwurf wird der Parteimitgliedschaft Mitte Januar vorgelegt, danach – u.a. auf Regionalkonferenzen – diskutiert und danach durch den Parteivorstand zum Leitantrag qualifiziert. Der Parteitag entscheidet am 9.-11. Juni endgültig darüber.

3. Aus meiner Sicht ist es die einzige Möglichkeit, das Anliegen – ggf. noch einmal – durch einen Parteitagsbeschluss gegenüber der künftigen Fraktion stark zu machen und damit die Chance auf Umsetzung deutlich zu erhöhen. Wie immer in der Politik zählt hier die politische Überzeugungskraft der Argumente, auf die ich weiterhin vertraue.

Herzliche Grüße Matthias Höhn

Bundesgeschäftsführer

 

Blockade zu Gunsten rot-rot-grün?

 

War in den bisherigen Wahlprogrammen die Forderung einer Mindestsicherung immer mit den Zusätzen mittelfristig, langfristig oder perspektivisch versehen, so dass es keinen Anlass für die BT-Fraktion gab, sich hiermit konkret auseinander zu setzen, war die Formulierung im Wahlprogramm 2013 eindeutig: “Wir wollen ein Konzept einbringen, in dem keine Mindestsicherung mehr unter 1.050 Euro liegt. Gegebenenfalls muss diese bei hohen Mieten durch Wohngeld ergänzt werden können…“

Und da zeigte sich das demokratische Dilemma. Die BT-Fraktion war sich nicht einig, ob sie diesen Beschluss auch für sich übernehmen wolle und lehnte ihn letztlich mehrheitlich ab. Und mit dem Vorgehen in dieser Legislaturperiode hat sich die BT-Fraktion weitere 4 Jahre um die Umsetzung dieses Beschlusses erfolgreich gedrückt. Und der Parteibasis eine lange Nase gezeigt, nach dem Motto „Beschließt, was ihr wollt. Wir machen eh, was uns passt!“

Hintergrund dürfte wohl sein, dass DIE LINKE mit dieser Forderung keinen Partner für eine Regierungsbeteiligung finden dürfte.

Hierzu passen auch die Vorstöße von Dietmar Bartsch und Michael Schlecht vom 27.10. nach “rot-rot-grün jetzt!” in den Medien. In seinem Interview mit der Rheinischen Post erklärt Dietmar Bartsch, an solchen Fragen solle eine Koalition nicht scheitern.

RP: “Bartsch sieht Einigungschancen selbst bei bislang umstrittenen Fragen wie den Auslandseinsätzen der Bundeswehr. Das gelte ebenfalls für Sozialreformen. „Nicht alles an der Agenda 2010 war schlecht“, sagte Bartsch.”

Was ist aus dem Gründungskonsens der Partei „Hartz IV muss weg!“ geworden?