Hier mal ein (un)schönes Beispiel für die Frage: „Was ist asozial?“ aus dem Raum Braunschweig: Hartz-Betroffener (nennen wir ihn Herr S.) kriegt vom Jobcenter eine Bewerbung aufs Auge gedrückt, bekommt von der Arbeitgeberin auch einen Vorstellungstermin. Fährt fast 100 km in ein kleines Dorf auf dem platten Land. Klingelt pünktlich an der Türe. Türe wird geöffnet. „Kommen Sie in einer Stunde noch mal wieder.“ Türe wird wieder zugeknallt. Da ist aber nichts, wo man sich vor Schneesturm und Minusgraden schützen kann. Nach 20 Minuten hält es Herr S. nicht mehr aus und fährt wieder nach Hause.
Anschließend schickt er der Arbeitgeberin, die ihn ja zu diesem Vorstellungstermin geladen, allerdings nicht in die Räumlichkeiten gelassen hat, eine Rechnung über 27 Euro an Reisekosten. Diese weigert sich, zu zahlen, worauf Herr S. Klage beim Arbeitsgericht einreicht.
Und die Arbeitgeberin schreibt Folgendes an das Arbeitsgericht, wobei der Zusatz auf dem Briefkopf der Gartenmanufaktur „Bei uns finden Sie immer etwas Besonderes“ eine ganz besondere Bedeutung erhält:
Sehr geehrter Herr Dr.…,
der Ordnung halber möchte ich Ihnen mitteilen, daß ich – Frau … – Antragsgegnerin bin.
In Ihrer Annahme, daß es der Sache des Arbeitgeber ist, wer das Bewerbungsgespräch führt, stimme ich Ihnen voll und ganz zu; für diese gesunde Einschätzung ersteinmal vielen Dank!
Eigentlich wollte ich mich zu diesem “Kasperle-Theater” von Herrn S. gar nicht äußern, da ich als soetwas von überflüssig finde, mir von arbeitsscheuen Sozialschmarotzern die Zeit und die N E R V E N stehlen zu lassen.
Ich muß jeden Tag für mein Geld hart arbeiten und da zählt für mich jede Minute.
Es ist gut, daß wir in einem Land mit dem besten Rechtssystem leben – ich glaube, daß wissen wir alle sehr zu schätzen !?
Was nun hier allerdings seit einem halber Jahr läuft, ist ohne Worte!!
Ich kann hier nur nochmals wie folgt Stellung nehmen:
1. wenn der Herr S. ernsthaft an einer Stelle interessiert gewesen wäre, so wäre es für einen aufrichtig Arbeitssuchenden selbstverständlich gewesen, noch einige Minuten langer zuwarten oder ggf!. einen Zweittermin auszumachen
2. wenn der Herr S. nur 10 % von seiner Energie in eine ernsthafte Arbeitssuche investieren würde, würde er dem Staat nicht auf der Tasche liegen müssen und hier solchen unnötigen Zeitaufwand bei den Gerichten und bei mir verursachen
(vielleicht wäre er ja als RA Gehilfe tauglich …. aber da müsste er ja arbeiten …. !?)
3. im übrigen ist anzmerken, daß Herr S. seine geforderten 27 € jederzeit vom Arbeitsamt erstattet bekommen worden, wenn der voraussichtliche Arbeitgeber diese Summe nicht bezahlt (so wurde es mir vom Arbeitsamt mitgeteilt. .. )
Ich bitte doch dieses einmal zu klären, vielleicht hat Herr S. ja diese Summe schon von der ARGE erhalten ?
Bis dahin viele Grüße vom …
(Anmerkung: Das ist der Originaltext. Nicht, dass noch jemand auf die Idee kommt, der Autor beherrsche die deutsche Sprache nicht.)
Ja, das ist asozial! Und leider kein Einzelfall. 10 Jahre Hartz IV haben dazu geführt, dass langzeiterwerbslose Arbeitssuchende wie Dreck behandelt werden und sich noch vor Gericht aufs Übelste beschimpfen lassen müssen. Über römische Dekadenz, Hängematte, wahnwitzige Regelsatzberechnungen einer Uni, sozialdarwinistische Thesen eines Prof. Heinsohn, Vorführung eingekaufter geistig umnachteter „Vorzeige-Hartzern“ in sogenannten Talkrunden und breite Diffamierungskampagnen der meisten Medien wurde ein Klima geschaffen, dass nur als Faschismus bezeichnet werden kann. Herabwürdigung und Ausgrenzung einzelner Bevölkerungsgruppen.
Mir ist nicht bekannt, wie hoch der Job dotiert war, aber angesichts des Verhaltens dieser Arbeitgeberin liegt es nahe, anzunehmen, dass er weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn gelegen hätte. Hat doch die Bundesregierung ein Gesetz erlassen, in dem Langzeiterwerbslose nicht nur zu Menschen zweiter Klasse degradiert, sondern gleich aus der Gesellschaft ausgegliedert werden, indem ihnen der für jede und jeden zustehende Mindestlohn per Gesetz vorenthalten bleibt. Siehe hier
Ja, das ist Faschismus. Und nein, ein Arbeitgeber gibt keine Arbeit. Er nimmt sie, und bei „Arbeitgebern“ wie dieser besteht der Lohn für die vom „Arbeitnehmer“ gegebene Arbeit in einem Tritt in den Allerwertesten.