AfD und Pegida regieren Deutschland

Regierung bedient Fremdenfeinde

Und Geschichte wiederholt sich doch. So wie als Reaktion auf die unfassbaren fremdenfeindlichen Anschläge in Lichtenhagen, Solingen und anderen Orten die Politik mit der Neufassung des Artikels 16 des Grundgesetzes reagierte, und damit quasi das Asylrecht abgeschafft hat, so erfolgen jetzt aufgrund der fremdenfeindlichen Proteste der menschenverachtenden Pegida und AfD sowie Hunderter gewalttätiger Anschläge auf Flüchtlingsheime und Flüchtlinge Asylrechtsverschärfungen fast im Wochenrhythmus. CSU und große Teile der CDU bedienen aus wahltaktischen Gründen die Forderungen der Neonazis und die SPD leistet nur vordergründig Widerstand, spielt das Spiel aber letztlich bei so genannten Kompromissen mit. War die im Schnellverfahren durchgepeitschte Asylrechtsverschärfung vom 24. Oktober bereits die größte Verschärfung seit der Grundgesetzänderung, bei der die SPD sogar als Oppositionspartei mitgemacht hat, so haben die Koalitionsparteien jetzt noch ein so gewaltiges Stück draufgesetzt, dass man Angela Merkel mal an ihre Worte erinnern sollte „Dann ist das nicht mehr mein Land.“

Was hat die Koalition gestern beschlossen? Verschärfte Residenzpflicht, Schnellverfahren für Asylbewerber aus Ländern, die die Regierung als sicher einstuft, oder die ihren Pass verloren haben, Sofortige Abschiebung spätestens nach drei Wochen, Einstufung Afghanistans als sicher und Einiges mehr.

Brutale Folgen der verschärften Residenzpflicht

Was die verschärfte Residenzpflicht in der Praxis bedeutet, sei an zwei durchaus möglichen realen Beispielen erläutert.

1. Beispiel: Ein Blogger in Saudi-Arabien wurde zu 15 Jahren Gefängnis und 1.000 Peitschenhieben verurteilt, weil er das Königshaus kritisiert hat. Das ist kein fiktives Beispiel, sondern Realität in diesem Land, in das wir haufenweise Waffen liefern. Ihm gelingt mit Hilfe Oppositioneller die Flucht nach Deutschland. Er ist nicht mehr im Besitz eines Ausweispapiers, da die dortigen Behörden es eingezogen haben. In Deutschland kommt er in ein so genanntes Registrierungszentrum, in dem er verbleiben muss mit der Auflage, den Landkreis oder die Kreisstadt nicht zu verlassen. Seine Frau und seine Kinder sind bereits vorher geflohen und in einem andern Flüchtlingslager. Der Mann besucht seine Familie dort. Als Folge erhält er keine Leistungen mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sein Asylverfahren ruht. Er kehrt wieder zurück in das „Registrierungszentrum“ und beantragt die Wiederaufnahme des Asylverfahrens. Nehmen wir weiter an, er hat Glück, und es wird wieder aufgenommen. Eines seiner Kinder wird schwer krank, und er reist erneut zu seiner Familie. Was ist die Folge nach den neuen Vereinbarungen der Regierung? Er wird unverzüglich ausgewiesen in das Land, aus dem er geflüchtet ist. Also nach Saudi-Arabien, wo ihm 1.000 Peitschenhiebe und 15 Jahre Gefängnis drohen. Sein Verbrechen: Den ihm zugewiesenen Standort verlassen.

Dagegen war die DDR mit ihrer Republikfluchtgesetzgebung samt Mauer und Stacheldraht eine Menschenrechtsorganisation.

2. Beispiel: Ein Afghane, der in Kundus für die Bundeswehr als Dolmetscher gearbeitet hat, wird von den Taliban mit dem Tode bedroht. Es gelingt ihm, nach Deutschland zu fliehen. Dort verlässt er zweimal die Kreisstadt, in der sein Registrierungszentrum liegt, um einen Freund in der Nachbarstadt zu besuchen. Auch er wird wieder unverzüglich nach Afghanistan verbracht, wo ihm die Ermordung durch die Taliban droht. Selbst, wenn er das Registrierungszentrum nicht verlässt, wird er nach einer Woche, bei Widerspruch nach drei Wochen abgeschoben. Wie Angela Merkel gestern ausdrücklich betonte, muss ja in Afghanistan niemand mehr um sein Leben fürchten, da die Bundeswehr ja nun länger dort bleibt und es somit „innerstaatliche Fluchtmöglichkeiten“ gibt. Und da greift dann die ebenfalls gestern beschlossene Regelung, dass Asylanträge von Menschen, die „offensichtlich“, gemeint sind Menschen aus sicheren Drittstaaten und nun auch aus Afghanistan, keinen Anspruch auf Asyl haben, innerhalb einer Woche entschieden werden. Somit ist eine wirkliche Prüfung der Gründe gar nicht möglich. Das ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten.

Diese Beispiele ließen sich beliebig mit Syrern, Irakern, Kurden und Anderen fortsetzen.

Bedienen der rechten Szene

Weiterhin hat die Einheitspartei CDU/CSU/SPD gestern beschlossen, dass künftig Voraussetzung für Sozialleistungen die Registrierung der Flüchtlinge ist. Ein besseres Beispiel hätte man nicht liefern können, dass die gesamten Verschärfungen ein Einknicken vor den rechten Menschenfeinden, denn nichts anderes sind Fremdenfeinde, ist. Als ob bisher jemals ein Mensch eine Sozialleistung erhalten hätte, der nicht registriert ist. Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass hier ausschließlich die rechte Szene bedient wird, so wurde er damit geliefert. Und die Frage der Moderatorin und die Antwort eines Professors gestern Abend auf Phoenix bestätigt das noch einmal. Die Frage war, ob die Regierung in der letzten Zeit nicht auf die Stimme des Volkes gehört hätte, und die Antwort war: „Ja, in den letzten Wochen hat die Regierung nicht auf die Stimmung in der Bevölkerung geachtet.“

Wenn das die Stimme des Volkes war, dann muss ich Angela Merkel zitieren: „Dann ist das nicht mehr mein Land.“ Aber zum Glück ist das nicht die Stimme des Volkes, das leider jetzt die Politik in Deutschland bestimmt. Das ist die Stimme aus einer schlimmen, längst überwunden geglaubten Vergangenheit.

Ohnehin ist die Diskussion in der Flüchtlingsfrage dermaßen verlogen, dass einem fast schwindelig wird. Wer hat denn überhaupt ein Recht auf Asyl in Deutschland? Wie werden denn die Asylanträge entschieden? Nach der allgemeinen öffentlichen Diskussion oder nach Merkels Äußerungen? Nein, die Beamten, die darüber entscheiden, und auch die Gerichte, die die Widersprüche bearbeiten, haben sich an deutsches Gesetz zu halten. Und das lautet seit 1993 im Grundgesetz und natürlich auch in den Ausführungsgesetzen: GG Art. 16a (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist…

Das bedeutet in der Konsequenz, dass hier nur ein Recht auf Asyl hat, wer mit dem Flugzeug hier landet oder durch Ost- oder Nordsee schwimmt. Und dieses Heraushalten aus der Flüchtlingsaufnahme hat Deutschland mit den Dublin-Verträgen sogar in Europa umgesetzt.

Die Gründungsmütter und –väter unseres Grundgesetzes hatten aus gutem Grund hier nur geschrieben: Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Hinzu kommt die Genfer Flüchtlingskonvention, die auch Deutschland unterschrieben hat, die aber ebenfalls mit den Dublin-Verträgen für Deutschland ausgehebelt wurde.

Es ist immer wieder erstaunlich, wie viele Menschen in Deutschland diese Aushebelung des Asylrechts gar nicht mitbekommen oder wieder vergessen haben, wie ich vorgestern selbst bei einem Rechtsanwalt feststellen musste.

Wären die meisten meiner Mitbürger so wie die große Koalition, so müsste ich wirklich sagen: „Dann ist das nicht mehr mein Land.“ Das sind sie zum Glück nicht. Bleibt für mich die Frage, warum die überwältigende Mehrheit der Wähler diese Parteien wählen.