Frohburg, vielmehr das unvollendete Ergebnis einer Neuwahl eines BundessprecherInnenrates (BSpR) für den bundesweiten Zusammenschluss BAG Hartz IV, ist das traurige Zwischenergebnis eines Konflikts, der angeblich zwei Jahre andauerte. Aber eben nur scheinbar, denn aus meiner Sicht haben sich die Nuancen und Fakten verschoben. Mir bleibt allerdings nichts anderes übrig, als bei meiner Sicht auch Aspekte aus der Historie aufzuführen, weil inzwischen ein Leserbrief von Dan M. veröffentlicht wurde mit seiner Zustimmung, der versucht, Historie anders zu definieren und die Jahre 2013 und 2014, also die Zeit, wo ein neu gewählter BSpR tätig war, vollständig zu unterschlagen! Das Vorgehen von Dan M. wundert mich nicht, denn es gehört zu seinem persönlichen Verständnis, was ich nicht näher werten möchte, aber darauf reagieren muss.
Erster Teil Historie: Mitgliederbefragung 2012 und ihre Interpretation
Vorab, vor allen Dingen zum sachlichen Verständnis für Manuela Karli: Mitgliederbefragungen sind keine Entscheide! Sie ermitteln lediglich ein Meinungsbild und deswegen wurde diese Befragung auch so organisiert, dass diejenigen Mitglieder der BAG, die antworteten, sogar namentlich mit ihrer Meinung hätten erfasst werden können. Sie tragen auch keinen verbindlichen Charakter, sondern spiegeln eine mehrheitliches Meinungsbild unter den Mitgliedern, die geantwortet haben wider. Nicht mehr, aber auch nicht weniger! Im Gegensatz dazu sind Mitgliederentscheide, so sie denn überhaupt Anerkennung finden können, geheim zu behandeln und diese auch zu gewährleisten!
Die Mitgliederbefragung, zweifelsfrei ja gewollt von allen, die sich heute scheinbar konträr aus dem bis 2012 existierenden BSpR gegenüber stehen, bestand aus zwei Teilen.
Teil eins: Meinungsbild zur Art der kommenden und für den Oktober 2012 geplanten Veranstaltung als Delegierten- oder als Mitgliederversammlung.
Teil zwei: Meinungsbild über zwei Satzungsänderungsanträge zur seit 2011 bestehenden Satzung.
Das Problem, das ein Teil des aktuellen BSpR ( Dan, Reinald, Ronald und Angelika) hatten war, dass sie vor allen Dingen zum zweiten Teil der Satzungsänderungen für nur eine Variante eine begründende Befürwortung in dieser Befragung vorfanden, während für die zweite keine solche Begründung in dem Schreiben vorhanden war. Daraus haben diese dann einen unhaltbaren und unbewiesenen Fakt für sich beansprucht und öffentlich gemacht, der lautete: Diese Mitgliederbefragung ist von Werner Schulten unzulässig subjektiv beeinflusst worden, weil eben die Begründung von ihm nur auf eine der beiden Änderungsanträge abzielte. Zu Recht, denn diese Variante war die von ihm mit erarbeitete und unterstütze. Kein Kritiker hat aber nachweisen können, dass es dem Antragsteller für den zweiten Änderungsantrag nicht ebenfalls möglich gewesen wäre, eine Begründung, die selbstredend auch mit dem Schrieben zur Mitgliederbefragung versendet worden wäre, abzugeben!
Dennoch haben einige Protagonisten des damaligen BSpR, zu meiner persönlichen Überraschung auch Ronald Blaschke, was ich ihm persönlich bis heute nicht nachsehe wegen seiner profunden und wichtigen Aktivitäten auf dem Gebiet des BGE, sich nicht gescheut, genau das Fehlen einer Begründung für den zweiten Änderungsantrag zum Anlass zu nehmen, um gegen Werner Schulten als „Manipulator“ bei dieser Mitgliederbefragung zu Felde zu ziehen, insbesondere auf der MV am 6./7. Oktober 2012. Auf diese Weise kamen dann die Ergebnisse ursächlich für die Art der Wahlen des BSpR und auch seine Zusammensetzung für die Jahre 2013/14 zustande. Letzter Satz ist eine Verkürzung meinerseits, aber stellt Verlauf und das gewollte Ergebnis einer auf der MV stattgefundenen Kampagne gegen Werner Schulten dar. Nicht vergessen: Ich war anwesend!
Zweiter Teil: Die fehlenden organisatorischen Aktionen des BSpR für die Jahre 2013/14
Es gab in der Folgezeit also das Wirken eines neuen BSpR mit Funktionären, die aus den Reihen des gewählten Gremiums gewählt wurden.
Reinald Last hatte zunächst als Sprecher alle(!) Unterlagen, also die Papierform der Eintrittserklärungen und eine Excel-Datei(!), auf Letzteres lege ich besonderen Wert, erhalten. Dieser Vorgang, und zwar Übergabe der schriftlichen Eintrittserklärungen, war spätestens Ende November 2012 abgeschlossen. Die Excel-Datei mit den Mitgliedern aller(!) Landesverbände hatte Reinald Last schon eher verfügbar.
Interessant, und warum ich mich überhaupt in den „Konflikt“ eingeschaltet habe, war ein Protokoll von einer Telefonkonferenz (TK). Aus diesem ging hervor, das zum einen der BSpR eine Delegiertenkonferenz für den Monat April 2013 einberufen wollte, aber dies ohne die Vorgabe eines Delegiertenschlüssels durch den BSpR (so sieht das die aktuelle Satzung nämlich vor!), mit deren Hilfe die Landesgruppierungen Delegierte hätten wählen können. Auf dieser dann doch durchgeführten Versammlung trotz Einspruchs von der LAG Hartz IV Berlin und mir persönlich wegen eben dieses fehlenden Delegiertenschlüssels behauptete Reinald Last, was im unvollständigen Protokoll dieser Versammlung nach zu lesen ist, über das Fehlen wäre der BSpR unter Reinald Last nicht informiert gewesen. Das ist deswegen eine Lüge, weil Reinald Last, Dan Mechtel, Ronald Blaschke und weitere Mitglieder schon im BSpR, der bis zum Oktober 2012 tätig war, Mitglieder waren!
Und zur Beweisträchtigkeit meiner Aussage sei nochmals darauf verwiesen, dass die Mitgliederbefragung, auch Dan Mechtel hat ja zur Entstehung dieser etwas in seinem Statement geschrieben, im ersten Teil die Frage: MV oder BDV stellte!
Hinzu kommt, dass die damaligen Mitglieder eben auch die Satzung kennen mussten und ebenfalls wussten, dass ein solches Schreiben zur Wahl von Delegierten durch den bis Oktober 2012 tätigen BSpR nie versendet wurde und demzufolge auch kein Delegiertenschlüssel existierte!
Die falschen und protokollierten Aussagen von Reinald Last auf dieser Versammlung im April 2013 sind ebenfalls durch die TK-Protokolle des BSpR vor der Versammlung nachzuweisen, denn dort wurde zwar seit Ende November 2012 protokolliert, wer eine Versammlung wo organisiert, aber niemals die Frage, wie organisieren wir eine satzungsgemäße Bundesdelegiertenversammlung!
Hier setzte, offenbar unterstützt von so ziemlich allen Mitgliedern des BSpR, eine „solidarische“ Unterstützung der Falschaussagen von Reinald Last ein. Besonders schwerwiegend sehe ich dieses Fehlverhalten für all Jene an, die schon bis Oktober 2012 Mitglieder im BSpR waren!
Deswegen und wegen der permanenten Fortsetzung diese Lügenkonstrukts um die Erstellung eines ordnungsgemäßen Delegiertenschlüssels, für den ausschließlich der BSpR laut Satzung verantwortlich ist(!), sowie die Ignoranz des BSpR, sich dieser Aufgabe zu stellen, hatte ich letztlich nach leider vergeblichen Versuchen, die Parteiführung zur Mediation zu bewegen (was mich besonders ärgert, dass sie es nicht tat!), auch die BSchK bemüht.
Damit will ich auch bekunden, dass für mich die im Teil 1 beschriebene Ignoranz der Mitgliederbefragung und die Folgen auf der MV im Oktober 2012 für meine Intentionen gegenüber dem BSpR für die Jahre 2013/14 keine Rolle mehr spielten. Es ging mir nur um das satzungswidrige Vorgehen des BSpR wegen des fehlenden Delegiertenschlüssels!
Dritter Akt: Frohburg am 22./23. November
Ich bin als „Gast“ zu dieser Versammlung angereist und habe meine Unterkunft selbst besorgt und finanziert. Als „Gast“ habe ich mich nicht etwa selbst eingestuft, sondern Reinald Last. Der war nämlich der Auffassung, auch Manuela Karli schien das offenbar „normal“ zu finden, wer kein Delegierter, sondern „nur“ Bewerber, also Kandidat für einen neuen BSpR ist , der ja dort gewählt werden sollte, ist eben nicht berechtigt, den Aufwand zur Teilnahme an einer solchen Wahlveranstaltung auch erstattet zu bekommen.
Ich hatte mich aber entschieden deswegen zu kandidieren, um tatsächlich die politische Wirkung des BSpR im Interesse der BAG insgesamt wieder zu befördern.
Deswegen habe ich diese schwachsinnigen Äußerungen ignoriert und die Eigenfinanzierung in Kauf genommen.
Mich stören zwei Dinge sehr:
Personen, die 2013 und 2014 zur Unwirksamkeit in politischer Hinsicht der BAG beigetragen und durch ein Lügenkonstrukt über fast zwei Jahre das bewirkt haben, ein Lügenkonstrukt, das sich hauptsächlich auf Werner Schulten fixierte, wollten partout erneut kandidieren. Und das, obwohl sie als Team weder politisch noch für den Finanzbericht entlastet wurden!
Mich hat maßlos enttäuscht, dass eine Mehrheit der Delegierten sich wieder darauf einlassen wollte, dass eine kleinere Gruppe von Mitgliedern der BAG, nämlich die neu gewählten Mitglieder des SprecherInnenrats, wichtige Funktionen unter sich selbst „verteilen“ sollten. Mir behagt ein solches Vorgehen, den Demokratieprozess zu verkleinern, denn nichts anders ist dieses Vorgehen aus meiner Sicht, überhaupt nicht.
Zur Beendigung des unsäglichen Zustands gibt es nur eine Lösung:
Schnellstens einen Termin für den Abschluss der Wahlen eines neuen BSpR finden!
An die derzeit noch „kommissarisch“ tätigen BSpR-Mitglieder geht meine Empfehlung: Macht es wie Dagmar Ganswind, tretet zurück und nicht erneut an!
Bernhard Tornow
In ernster Sorge um die Möglichkeiten, einem wichtigen Zusammenschluss wie der BAG Hartz IV wieder Geltung zu verschaffen. Ein Versuch ist es wert wegen der Ziele, die in der Präambel der gültigen Satzung von 2011 nachzulesen sind.