Dem eigenen Lied niemals auf die Kehle treten

Wie hält es DIE LINKE 2014 damit?

Die PDS war 2002 nicht mehr in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten. Die Rettung als Parlamentspartei nahte unter dem Eindruck der Agenda 2010 in Form der WASG, die sich unter dem Protest gegen dieses Gesetzespaket gründete und sich 2005 gemeinsam mit der PDS zur Bundestagswahl stellte.

Zwei Kernkompetenzen hatte DIE LINKE bei Gründung 2007 aufzuweisen. Zwei Alleinstellungsmerkmale, die einer Koalition mit der SPD und den Grünen allerdings entgegenstehen. „Keine Auslandseinsätze der Bundeswehr“ und „Weg mit Hartz IV!“ Die Abschaffung des Kapitalismus als Forderung der LINKEN wird in der Öffentlichkeit und der politischen Landschaft nicht wirklich ernst genommen. Ist sie doch kurz- oder mittelfristig nicht zu realisieren, ebenso fehlt es an einem ausformulierten alternativen Wirtschaftssystem.

Oskar Lafontaine beendete seine Rede auf dem Gründungsparteitag mit den Sätzen: „Aber wir müssen auch dagegenhalten mit Glaubwürdigkeit. Glaubwürdigkeit ist das Schwerste. Lasst uns alles versuchen, dass diese Glaubwürdigkeit bei allen Fehlern und Irrungen, die unvermeidlich sind, zum Markenzeichen der neuen LINKEN wird!
Und wenn wir das wollen, liebe Freundinnen und Freunde, dann lasst mich schließen mit einem Wort eines Dichters der Oktoberrevolution, mit einem Wort Majakowskis. Der sagte einmal: Wir werden dann Glaubwürdigkeit haben, “wenn wir dem eigenen Lied niemals auf die Kehle treten”. In diesem Sinne: Glück auf!“

Doch wie sieht es sieben Jahre nach der Gründung mit Glaubwürdigkeit und den Alleinstellungsmerkmalen aus?

Friedenspolitik

Bereits im Erfurter Grundsatzprogramm wurde bei Einsätzen der Bundeswehr im Ausland eine Kompromissformel gefunden, die zwangsläufig zu Unstimmigkeiten innerhalb der Partei bzw. Bundestags-Fraktion führen musste. Dort heißt es: „Wir fordern das sofortige Ende aller Kampfeinsätze der Bundeswehr. Dazu gehören auch deutsche Beteiligungen an UN-mandatierten Militäreinsätzen nach Kapitel VII der UN-Charta“ Es ist also klar von Kampfeinsätzen die Rede und auch bei Militäreinsätzen nach Kapitel VII der UN-Charta handelt es sich um Kampfeinsätze.

Artikel 42: „Ist der Sicherheitsrat der Auffassung, dass die in Artikel 41 vorgesehenen Maßnahmen unzulänglich sein würden oder sich als unzulänglich erwiesen haben, so kann er mit Luft-, See- oder Landstreitkräften die zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen durchführen. Sie können Demonstrationen, Blockaden und sonstige Einsätze der Luft-, See- oder Landstreitkräfte von Mitgliedern der Vereinten Nationen einschließen.“

Die Beschränkung auf ein Verbot von Kampfeinsätzen ist zwar gut gemeint, jedoch sind die Grenzen teilweise fließend. An zwei Beispielen sei dies aufgezeigt.

Deutschland war in Afghanistan an zwei verschiedenen Einsätzen beteiligt: Die OEF war ein klarer Kampfeinsatz. Aber auch der UN-mandatierte ISAF-Einsatz als Schutztruppe für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Kabul, um die Bildung einer afghanischen Regierung zu gewährleisten, hatte schnell den Boden dieses Mandats verlassen. Nicht nur durch die Ausweitung auf ganz Afghanistan, sondern mehr noch durch die Tatsache, dass die militärische Leitung der ISAF unter dem Oberkommando der kriegführenden OEF stand und somit zwangsläufig ein Kampfeinsatz wurde.

Am zweiten Beispiel ist zu erkennen, wo das Dilemma für DIE LINKE steckt. Als es um die Entsendung einer Fregatte ging, um die Sicherheit bei der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen zu gewährleisten, war sich die Fraktion im Bundestag nicht einig. 5 LINKE-Abgeordnete stimmten dafür, 35 dagegen und 18 enthielten sich. Das Problem: Abrüstung ist eine zentrale Forderung der LINKEN und die Ja-Stimmen und Enthaltungen waren durchaus legitim im Rahmen des Grundsatzprogramms. Andererseits ist zu befürchten, dass mit einer solchen Zustimmung ein Tor geöffnet wird. Die Grünen haben sich mit der Zustimmung zu einem ähnlich gelagerten Einsatz von ihren Grundsätzen zu Militäreinsätzen komplett verabschiedet.

Hierbei ging es um den 30-tägigen „Essential Harvest“ – Einsatz der Bundeswehr in Mazedonien. Die Abstimmung im Bundestag war Ende August 2001. Wichtigste Bedingung für den Beginn der Nato-Operation war die zwischen der Regierung in Skopje und den albanisch-stämmigen Verhandlungspartnern erzielte und am 13. August unterschriebene Friedensvereinbarung. Ferner wurde zur Voraussetzung gemacht, dass sich die Waffenruhe als stabil erweist und dass sich die UCK-Rebellen freiwillig entwaffnen lassen. Zur Abgabe ihrer Waffen verpflichtete sich die UCK am 14. August.

Wurde diese Abstimmung bei den Grünen noch heftig diskutiert, wurden spätere Zustimmungen zu Einsätzen der Bundeswehr, gleich welcher Art, immer mehr zur Routine.

Will DIE LINKE nicht Gefahr laufen, eine ähnliche Entwicklung zu nehmen wie die Grünen, so müsste sie ihr Grundsatzprogramm ändern bzw. ergänzen und ausweiten auf alle Auslandseinsätze der Bundeswehr. Forderungen nach Parteiausschluss der zustimmenden Abgeordneten entbehren jedoch jeder Grundlage, da ihr Abstimmungsverhalten durchaus dem Grundsatzprogramm entsprach.

Friedenspolitisch ist DIE LINKE jedoch nach den Vorstandswahlen auf dem Bundesparteitag in Berlin gut aufgestellt. Nicht zuletzt durch die Wahl von Tobias Pflüger zum Stellvertretenden Parteivorsitzenden, sowie der Wahl von Andrej Hunko und Wolfgang Gehrcke in den Parteivorstand.

Sozial- und Arbeitsmarktpolitik

In diesem Themenbereich sieht es schon weitaus düsterer aus, was die Entwicklung der LINKEN angeht. DIE LINKE ist aus den Protesten gegen die Agenda 2010 entstanden und damit ist der Partei auch eine Verantwortung erwachsen gegenüber den Benachteiligten unserer Gesellschaft. Hartz IV muss weg! war der Gründungskonsens. Die Erwerbslosenbewegungen haben die Entwicklung der neuen Partei stets kritisch betrachtet. Allen war klar: Mit dieser Forderung schließen sich Koalitionen mit den Erfindern dieser für die deutsche Wirtschaft als Erfolgsmotor auszeichnenden, für die Betroffenen und die Arbeitnehmer jedoch desaströsen Gesetze aus. So gab es auch von Beginn an Widerstand in der Partei gegen die Konkretisierung über den Slogan „Hartz IV muss weg!“ hinaus.

2008 wurde in der Bundestagsfraktion ein Papier entwickelt, dass von vielen als Hartz IV light bezeichnet wurde. Mit der Gründung der Bundesarbeitsgemeinschaft Hartz IV, die schnell sehr viel Zulauf erhielt und von den Medien große Beachtung fand, wurde der Druck innerhalb der Partei so groß, dass in das BT-Wahlprogramm 2009 die Forderungen der außerparlamentarischen Bewegungen 500-30-10 aufgenommen wurden. 500 für die Höhe des Regelsatzes, 30 für die Wochenarbeitszeit und 10 für die Höhe des Mindestlohnes.

Damit schaffte die Partei auch wieder Vertrauen bei den Betroffenen. Mit der Umsetzung dieser Forderungen hatten einzelne Bundestagsabgeordnete aber immer wieder Schwierigkeiten, so dass die Glaubwürdigkeit der Partei in der Folgezeit wieder litt. Problematisch war auch die fehlende Alternative zu Hartz IV. Erst 2012 beschloss der Bundesparteitag in Göttingen gegen den erbitterten Widerstand der Mehrheit des Parteivorstandes und weiter Teile der gewerkschaftlich organisierten Mitglieder, eine Mindestsicherung in Höhe von derzeit (2012) mindestens 1.050 Euro. Die Umsetzung dieser Forderung wurde allerdings ebenso wie die Formulierung im Grundsatzprogramm zum Mindestlohn (60 % des durchschnittlichen Lohneinkommens) in der Folgezeit behindert. Ins Bundestags-Wahlprogramm schafften beide beschlossenen Forderungen es nur als verschwurbelt umschriebene Anhängsel „realistischerer“ Forderungen.

Der in Göttingen 2012 gewählte Parteivorstand befasste sich so gut wie gar nicht mit Themen wie Hartz IV oder Arbeitsmarktpolitik. Von insgesamt 177 Beschlüssen dieses Parteivorstandes betraf einer den Mindestlohn. Hierin wurde entgegen der Formulierung im Grundsatzprogramm eine Empfehlung an die Bundestags-Fraktion ausgesprochen, in der laufenden Legislaturperiode – 2013 bis 2017 – Anträge zum Mindestlohn in Höhe von 10 Euro einzubringen. Die laut Programm erforderliche Forderung von 12 Euro wurde als perspektivisch genannt.

Ein weiter Beschluss betraf die Unterstützung der Petition zur Abschaffung der Hartz IV – Sanktionen. Der gleiche Beschluss wurde allerdings bereits 2 Jahre vorher gefasst.

Ansonsten zum Kernthema Soziale Gerechtigkeit: Schweigen!

Der letzte Beschluss zum Thema war der letzte Beschluss des Parteivorstandes bis 2012. Eine von mir eingereichte Beschlussvorlage zur Position der LINKEN zur Umsetzung der § 22a-c SGBII (Kosten der Unterkunft).

http://www.die-linke.de/partei/organe/parteivorstand/parteivorstaende-archiv/parteivorstand-2010-2012/beschluesse/praezisierte-position-der-linken-zur-umsetzung-von-22a-c-sgb-ii/

Hierin heißt es: „Der Parteivorstand beschließt die nachfolgenden Empfehlungen für Landes- und Kommunalpolitiker/innen der LINKEN zur Umsetzung der Kosten der Unterkunft in SGB II und SGB XII und macht sie in geeigneter Weise publik.

Der Parteivorstand wird gemeinsam mit der BAG Hartz IV und der BAG Kommunalpolitik Beispiele linker Kommunalpolitik zur Umsetzung der Satzungsermächtigung in die Partei kommunizieren und den Erfahrungsaustausch hierzu organisieren.

Die kommunalpolitischen Foren in den Ländern werden gebeten, Weiterbildungsveranstaltungen für kommunale Mandatsträger/innen und Initiativen anzubieten.“

Umgesetzt wurde der Beschluss bis heute nicht. Er ist wohl in dem gleichen Papierkorb gelandet wie die zentrale Forderung der LINKEN: Hartz IV muss weg!

Die Entwicklung meiner Partei betrachte ich mit großer Sorge. Eine Arbeiterpartei war sie noch nie, Klassenkampf ist für DIE LINKE ein Fremdwort, aber Anbiederung an die SPD wird zum Trend. Mitregieren um jeden Preis?